Nutzungsbedingungen Click und Collect

1) Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der durch die Firma COBLENS Eyewear GmbH online angebotenen Endkundenplattform und die Nutzung des „Click und Collect" Angebotes. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der "Click und Collect" Plattform gegenüber privaten Endverbrauchern. Für B2B-Geschäfte gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingen der Firma COBLENS Eyewear GmbH für den geschäftlichen Bereich.
  2. COBLENS Eyewear GmbH macht die Nutzung der „Click und Collect“ Plattform und die Inanspruchnahme der dort angebotenen Leistungen von einer Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen abhängig. Mit dem Besuch der „Click und Collect“ Website bzw. der Inanspruchnahme der hierin angebotenen Leistungen erklärt der jeweilige Besucher bzw. Nutzer dementsprechend sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen.
  3. COBLENS Eyewear GmbH ermöglicht es jedem Nutzer diese Nutzungsbedingungen zu speichern oder auszudrucken.
  4. COBLENS Eyewear GmbH behält sich das Recht zur jederzeitigen Änderung dieser Nutzungsbedingungen vor. Für die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen gelten demnach jeweils diejenigen Nutzungsbedingungen, die zur Zeit des Besuchs der Website und/oder der Inanspruchnahme der dort angebotenen Leistungen gültig sind.

 

2) Dienste von COBLENS Eyewear GmbH

  1. "Click und Collect" steht allen privaten Endverbrauchern zur Verfügung und ist ein unverbindlicher Anbahnungsdienst für Kaufverträge über Brillenfassungen der Firma COBLENS Eyewear GmbH.
  2. Den Nutzern bietet das „Click und Collect“ Angebot die Möglichkeit, sich über die von COBLENS Eyewear GmbH hergestellten Brillenfassungen zu informieren und den Abschluss von Kaufverträgen zunächst nur anzubahnen. Private Endverbraucher können auf der von der Firma COBLENS Eyewear GmbH online zur Verfügung gestellten Endkundenplattform bis zu drei Brillenfassungen zunächst unverbindlich zur Ansicht auswählen, die an einen Click und Collect Partneroptiker ihrer Wahl versendet werden. Im ausgewählten Click und Collect Partnergeschäft kann der Nutzer die ausgewählten Brillenfassungen probieren, wird fachlich beraten und kann frei entscheiden, ob und welche Fassungen er beim ausgewählten Optiker kauft.
  3. Soweit der Nutzer sich gegen einen Kauf der ausgewählten Brillenfassungen entscheidet, entstehen ihm keine Kosten.
  4. Die Firma COBLENS Eyewear GmbH übernimmt keine Gewähr für ein Zustandekommen des Kaufvertrages zwischen dem Nutzer und dem Click und Collect Partneroptiker.
  5. Die von COBLENS Eyewear GmbH angebotene „Click und Collect“ Website stellt lediglich eine Internetplattform dar, die die Anbahnung eines Kaufvertrages direkt zwischen dem Nutzer und dem Partneroptiker ermöglicht. COBLENS Eyewear GmbH ist lediglich technischer Dienstleister, nicht Makler oder sonstiger Vermittler.
  6. COBLENS Eyewear GmbH ist gegenüber dem Nutzer nicht verpflichtet, die ausgewählten Brillenfassungen innerhalb einer bestimmten Frist beim maßgeblichen Partneroptiker bereit zu halten. Soweit auf der Website Angaben dazu gemacht werden, ob und in welcher Stückzahl die Brillenfassungen vorrätig sind, erfolgt diese Angabe unverbindlich.
  7. COBLENS Eyewear GmbH bietet über die „Click und Collect“ Plattform ausdrücklich keine Brillenfassungen zum Erwerb an. Soweit der Nutzer den Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Partneroptiker anbahnt und/oder einen solchen Vertrag abschließt, wird COBLENS Eyewear GmbH nicht Partner dieser Rechtsbeziehungen und Verträge, auch nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einer Partei.

3) Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und „Click und Collect“ Partneroptiker

    1. Die maßgeblichen Rechtsbeziehungen und Verträge über den Erwerb einer Brillenfassung kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Optiker ohne rechtliche Beteiligung von COBLENS Eyewear GmbH zustande. Die Erfüllung des Vertrages sowie die Abwicklung von Leistungsstörungen erfolgt dementsprechend ebenfalls ausschließlich im Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Optiker.
    2. Bei dem auf der online von COBLENS Eyewear GmbH angebotenen Endkundenplattform angegebenen empfohlenen Verkaufspreis handelt es sich nicht um den vertraglich vereinbarten Kaufpreis. Der Optiker ist in seiner Preisgestaltung grundsätzlich frei.

 

4) Technische Abwicklung

    1. Dem Nutzer werden auf der „Click und Collect“ Plattform diverse verfügbare Brillenfassungen des Herstellers COBLENS Eyewear GmbH zur Auswahl vorgestellt.
    2. Der Nutzer kann bis zu drei Brillenfassungen auswählen und aus der auf der Website abrufbaren Liste von Partneroptikern denjenigen auswählen, in dessen Ladenlokal die von ihm ausgewählten Fassungen zur Ansicht gesandt werden sollen.
    3. Zur Durchführung der Ansichtsbestellung ist es erforderlich, dass der Nutzer seine persönlichen Daten bestehend aus Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer in die auf der Website vorgegebene Maske eingibt. Hierbei handelt es sich um solche Daten, die für die Anbahnung bzw. den Abschluss und Vollzug eines Kaufvertrages benötigt werden. Vor der endgültigen Datenspeicherung wird der Nutzer gefragt, ob die von ihm eingegebenen persönlichen Daten zutreffend sind. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Nutzer Gelegenheit zu einer entsprechenden Korrektur. Hiernach wird der Nutzer gefragt, ob er mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Der Nutzer verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und zutreffend anzugeben.
    4. Nachdem der Nutzer eine Ansichtsbestellung über Click und Collect vorgenommen hat, erhält er eine Bestätigungs-E-Mail von der Firma COBLENS Eyewear GmbH, in dem die Auswahl und der ausgewählte Click und Collect Partneroptiker bestätigt werden. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt nur die Bestätigung der Reservierung und kein verbindliches Kaufangebot dar; durch die Bestätigungs-E-Mail kommt kein Kaufvertrag zustande.

 

5) Haftungsbeschränkung

    1. Die Firma COBLENS Eyewear GmbH haftet für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Für sonstige Verluste oder Schäden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden entsteht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Firma COBLENS Eyewear GmbH.
    2. Die Firma COBLENS Eyewear GmbH übernimmt, weder ausdrücklich noch konkludent, eine Gewährleistung, Garantie oder Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit der von einem Partneroptiker anlässlich des Abschlusses eines Kaufvertrages gemachten Aussagen und Erklärungen sowie für die tatsächlich und wirtschaftliche Fähigkeit des Partneroptikers zum Vollzug und der Erfüllung seiner mit dem Nutzer abgeschlossenen Verträge.
    3. Die Firma COBLENS Eyewear GmbH haftet insbesondere nicht für die rechtzeitige Verarbeitung und Weiterleitung der Eingabe der Daten des Endverbrauchers über die Website, sei es aufgrund technischer Probleme oder Computerfehlfunktionen oder aus anderen Gründen, es sei denn, die nicht rechtzeitige Verarbeitung und Weiterleitung beruht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Verhalten. Die Firma COBLENS Eyewear GmbH übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für von ihr nicht zu vertretende Ereignisse, die aufgrund höherer Gewalt verursacht wurden.

 

6) Datenschutzhinweise

    1. COBLENS Eyewear GmbH ist zur ordnungsgemäßen Durchführung des Click und Collect Programms darauf angewiesen, persönliche Daten des Nutzers zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. COBLENS Eyewear GmbH wird diese Daten dem vom Nutzer ausgewählten Partneroptiker sowie dessen Erfüllungsgehilfen weiterleiten. COBLENS Eyewear GmbH leitet die Daten an den Partneroptiker als Bote des Nutzers weiter, soweit es erforderlich ist, um dem Nutzer und dem Partneroptiker die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung eines Kaufvertrages nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu ermöglichen.
    2. COBLENS Eyewear GmbH verpflichtet sich mit Blick auf die in der vorstehenden Regelung genannten persönlichen Daten des Nutzers, sämtliche nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz zu ergreifen. Er gewährleistet ferner den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung
    3. COBLENS Eyewear GmbH wird dafür Sorge tragen, dass personenbezogene Daten geheim gehalten und nicht ohne Einwilligung des Nutzers an Dritte übermittelt werden.
    4. COBLENS Eyewear GmbH übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit und die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Daten des Nutzers durch den Partneroptiker.

 

7) Salvatorische Klausel


Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Nutzungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

8) Kontaktdaten COBLENS Eyewear GmbH

COBLENS Eyewear GmbH steht dem Nutzer für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Click und Collect Plattform unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

COBLENS Eyewear GmbH
Geschäftsführer: Nils Kaesemann, Ralf Schmidt
Schlossstraße 9-11
D-56068 Koblenz
Germany
Telefon: 0261 / 450 991 10
E-Mail: info@coblens.com

 

 

I. AGB Geschäftskunden

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kauf- und Werkverträgen einschließlich Werklieferungsverträgen, (kurz -Vertragsgegenstand- genannt) der Firma COBLENS Eyewear GmbH / COBLENS International GmbH in 56068 Koblenz (kurz COBLENS), an Unternehmer im Sinne des BGB.

2. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt COBLENS nicht an, es sein denn, COBLENS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn COBLENS in Kenntnis entgegenstehender oder von den Einkaufsbedingungen von COBLENS abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von COBLENS zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.

II. Preise

1. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Koblenz als Stückpreise für Fassungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. ohne MwSt. bei Geschäfen der COBLENS International GmbH.
Rabatte werden nur bei ausdrücklicher Bestätigung von COBLENS gewährt.

2. COBLENS behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.

3. Versand-, Verpackungs- und Transportkosten werden anteilig je nach Sendungsgröße und Land berechnet. Die genauen Bedingungen können können bei COBLENS jederzeit erfragt werden.

III. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungserteilung erfolgt bei Warenversand.

2. Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei erteiltem Bankeinzug sind die Zahlungen sofort fällig und COBLENS gewährt 3 % Skonto. Bei Nichteinlösung des Bankeinzuges sind die Rechnungen sofort fällig und der Skonto nach Satz 2 hinfällig.

3. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen und Rechte bzgl. Zahlungsverzuges.

4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

5. Reisende, Vertreter oder sonstige im Außendienst tätige Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen, Schecks, Wechseln o. ä. ohne schriftliche Vollmacht von COBLENS nicht ermächtigt.

6. Wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, seine Zahlungen einstellt oder einen Wechsel bzw. Scheck nicht einlöst oder wenn sonstige Umstände COBLENS bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen worden sind. Dies wird dem Auftraggeber in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Zu weiteren Lieferungen ist COBLENS in diesem Falle nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber Barzahlungen Zug um Zug gegen Lieferung anbietet. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Umstand nicht zu vertreten hat.

7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist COBLENS zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Die Lieferung der einzelnen Fassungen erfolgt entsprechend den im Internet angegebenen Lieferzeiten. Maßgeblich ist hier der Eingang der schriftlichen Bestellung. Anderweitige Liefertermine sind schriftlich anzugeben. Der Beginn der Lieferzeit setzt neben der schriftlichen Bestellung auch die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin erneut zu vereinbaren. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Der Auftraggeber kann nach Überschreitung eines Liefertermins COBLENS schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die mindestens 14 Tage betragen muss, zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Der Auftraggeber kann im Falle des Verzuges neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von COBLENS auf 0,5 % des Vertragspreises pro angefangene Kalenderwoche, insgesamt höchstens 5 % des vereinbarten Vertragspreises. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 20 % des vereinbarten Kaufpreises. Wird COBLENS während des Lieferverzuges die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet COBLENS gleichwohl nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein würde.

3. COBLENS wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Unmöglichkeit verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

V. Gefahrübergang und Abnahme

1. Die Lieferung erfolgt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, „ab Koblenz“.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.

4. Der Auftraggeber muss COBLENS die Möglichkeit geben, die Berechtigung einer Mängelrüge nachzuprüfen. Er ist auch verpflichtet, COBLENS auf Verlangen unverzüglich die beanstandete Lieferung zur Verfügung zu stellen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller Ansprüche von COBLENS aus laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Auftraggeber Eigentum von COBLENS. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die COBLENS gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Warenlieferung z. B. durch Ergänzungslieferungen oder sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt.

2. Auf Verlangen des Auftraggebers ist COBLENS zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn und soweit der Auftraggeber sämtliche mit der Lieferung im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. COBLENS ist darüber hinaus im Falle der Übersicherung um mehr als 10 % zur teilweisen Freigabe von Sicherheiten unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers verpflichtet.

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Warenlieferungen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt COBLENS jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Kaufpreises ab, die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Lieferungen ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Auftraggeber nach deren Abtretung er mächtig. COBLENS verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Andernfalls kann COBLENS verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Auftraggeber wird stets für COBLENS vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, COBLENS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt COBLENS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, COBLENS nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt COBLENS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Auftraggeber verwahrt das Miteigentum für COBLENS.

5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von COBLENS eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung von COBLENS beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Liefergegenstände zulässig.

6. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen der Warenlieferung, hat der Auftraggeber COBLENS unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von COBLENS hinzuweisen.

7. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und zu lagern, so dass Beschädigungen soweit möglich vermieden werden.

8. COBLENS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer VII. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VII. Gewährleistung

1. Angaben und Spezifikationen in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen und Prospekten über Aussehen, Leistungen, Maße, Farbe und Eigenschaften usw. des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist, es sei denn, dass eine ausdrückliche Zusicherung oder Beschaffenheitsgarantie gegeben ist. Dies gilt auch für Sonderspezifikationen. Soweit ein von COBLENS zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, ist COBLENS nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Erteilung einer entsprechenden Gutschrift berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung durch COBLENS fehl, ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder zeigt COBLENS dem Auftraggeber binnen 14 Tage nach Erhalt der Mängelrüge an, dass sie eine Nacherfüllung nicht vornimmt, so kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Vertragspreis mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt COBLENS die Erteilung einer Gutschrift beleibt ein daneben bestehender Anspruch des Auftraggebers hiervon unberührt.

3. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nur, soweit die Haftung nach IX. wirksam ausgeschlossen werden kann. Wählt der Auftraggeber nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Vertragspreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn COBLENS die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

4. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber einen Fehler nicht angezeigt hat oder hat aufnehmen lassen, der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, die Lieferung unsachgemäß behandelt hat, die Waren in einer von COBLENS nicht genehmigten Weise verändert worden sind oder der Auftraggeber die Vorschriften über die Behandlung und Pflege der Waren (z. B. Anleitung) nicht befolgt hat.

5. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge nach Abschnitt VI.

6. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

7. Vorgaben und Zulieferungen (auch Datenträger und Datenübertragungen) seitens des Auftraggebers oder eines von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht von COBLENS. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder Vorgaben, die offensichtlich fehlerbehaftet sind. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Eine Datensicherung erfolgt bei COBLENS nicht, COBLENS ist jedoch berechtigt, eine Kopie der Daten anzufertigen und vertraulich aufzubewahren.

8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich ferner die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, ohne dass dies eine Beschaffenheitsgarantie darstellt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

9. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet COBLENS nur bis zur Höhe des der eigenen Ansprüche gegen den Materiallieferanten von COBLENS.

11. Gebrauchte Vertragsgegenstände werden abweichend von den vorstehenden Bestimmungen unter Ausschluss jeder Gewährleistung für Sachmängel geliefert und veräußert.

12. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

VIII. Haftung

1. COBLENS haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – wenn COBLENS, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung vorbehaltlich Ziffern 3. und 4. ausgeschlossen.

2. Ebenfalls vorbehaltlich Ziffern 3. und 4. ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von COBLENS für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, übernommener Garantie, übernommenen Beschaffungsrisikos, Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtungen, deren Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß §§ 280, 281, 283 oder 311a BGB führt.

4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns oder unsere Mitarbeiter wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, übernommener Garantie, übernommenen Beschaffungsrisikos oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5. Im Fall des Lieferverzuges gelten darüber hinaus die Schadenspauschalierungen nach vorstehend Abschnitt V.

6. Sofern COBLENS nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haften, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.

7. Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften bei der Verwendung der Ware/Leistung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

XI. Verjährung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen; Ausschlussfrist

1. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch), COBLENS Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von COBLENS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.

2. Werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch COBLENS klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Beweissicherungsverfahren wurde eingeleitet.

XII. Nebenbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

2. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Werk von COBLENS. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Firmensitz von COBLENS.

3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Koblenz.

4. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

5. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt haben würden.